Art. 145 Inhalt
- Die Rangliste enthält mindestens:
a) Name, Form, Art, Datum und Veranstalter des OL, Bezeichnung der Karte oder des Laufgebietes und bei Regionalen OL Nummer des OL;
b) Kategorie, Bahnlänge, Steigung, Anzahl Posten;
c) Anzahl der gestarteten Läufer;
d) bei Einzel-OL: Name, Vorname, Jahrgang, Wohnort, allfälliger Verein;
e) bei Staffel- und Team-OL: Name des Teams, Name, Vorname und Jahrgang aller Läufer;
f) bei klassierten Läufern: Rang und Laufzeit;
g) bei nichtklassierten Läufern: Grund der Nichtklassierung;
h) bei disqualifizierten Läufern: Grund der Disqualifikation und Vermerk "disqualifiziert".
- Bei Regionalen OL muss ersichtlich sein, ob es sich um einen Einzelläufer oder ein Team handelt.
- Entscheide des Schiedsgerichts, die die Rangliste verändern, müssen unverzüglich im Wettkampfzentrum publiziert werden; ihr wesentlicher Inhalt ist zudem in Kurzform auf der Rangliste anzugeben.
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Kategorie: 12. Abschnitt: Rangliste, Laufdokumentation und Jahreswertungen