Art. 158 Beschwerdeinstanzen
- Beschwerdeinstanz ist das Schiedsgericht oder die Kommission Technik. Das Nähere regeln Art. 171 ff. und Art. 174 ff.
- Die Beschwerdeinstanzen sind zur beförderlichen Behandlung der Beschwerde verpflichtet.
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Kategorie: 1. Abschnitt: Zweck und Zuständigkeit