Art. 159 Gegenstand der Beschwerde
Eine Beschwerde kann sich richten gegen:
a) Verhalten, Weisungen oder Entscheide des Veranstalters oder des Technischen Delegierten;
b) das Verhalten von Läufern oder ihren Begleitern.
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Kategorie: 2. Abschnitt: Beschwerdeverfahren