Art. 159 Gegenstand der Beschwerde


Eine Beschwerde kann sich richten gegen:
a)     Verhalten, Weisungen oder Entscheide des Veranstalters oder des Technischen Delegierten;
b)     das Verhalten von Läufern oder ihren Begleitern.
Kategorie: 2. Abschnitt: Beschwerdeverfahren