Art. 163 Form und Inhalt


  1. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen.
  2. Sie hat zu enthalten:
    a)     Antrag;
    b)     Begründung;
    c)     Hinweis auf die Rücksprache mit dem Veranstalter gemäss Art. 161;
    d)     Ort, Datum, Name, Vorname, Adresse und Unterschrift des Beschwerdeführers.

Kategorie: 2. Abschnitt: Beschwerdeverfahren