Art. 163 Form und Inhalt
- Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen.
- Sie hat zu enthalten:
a) Antrag;
b) Begründung;
c) Hinweis auf die Rücksprache mit dem Veranstalter gemäss Art. 161;
d) Ort, Datum, Name, Vorname, Adresse und Unterschrift des Beschwerdeführers.
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Kategorie: 2. Abschnitt: Beschwerdeverfahren