Art. 177 Änderung der Wettkampfordnung
Änderungen der Wettkampfordnung können beantragt werden:
a) von mindestens drei Mitgliedern des SOLV gemäss Artikel Art. 6 lit. a-c der Statuten;
b) von den Kommissionen, Fachgruppen und Bereichsleitungen des SOLV;
c) vom Zentralvorstand.
- Kategorie: VII. TEIL SCHLUSSBESTIMMUNGEN