Art. 177 Ă„nderung der Wettkampfordnung


Änderungen der Wettkampfordnung können beantragt werden:
a)    von mindestens drei Mitgliedern des SOLV gemäss Artikel Art. 6 lit. a-c der Statuten;
b)    von den Kommissionen, Fachgruppen und Bereichsleitungen des SOLV;
c)    vom Zentralvorstand.

 


Kategorie: VII. TEIL SCHLUSSBESTIMMUNGEN