Art. 178 Entscheid des Zentralvorstandes


Der Zentralvorstand entscheidet über den Antrag. Stimmt er dem Antrag zu, richtet sich das weitere Vorgehen nach Art.22 Abs.2 bis 4 der Statuten. Lehnt er den Antrag ab, so unterbreitet er den Antrag der Delegiertenversammlung gemäss Art.22 Abs.4 der Statuten.