Art. 13 Nationale OL
- Nationale OL sind von der Kommission Technik bestimmte Einzel-OL, die eine hohe organisatorische Qualität aufweisen und für die Jahrespunkte gemäss Art. 148 vergeben werden.
- Pro Tag findet höchstens ein Nationaler OL statt.
- Die Kommission Technik entscheidet über die Austragungsform.
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