Art. 17 Veranstalter von Schweizer Meisterschaften und Nationalen OL
- Schweizer Meisterschaften und Nationale OL werden von der Kommission Technik im Verbandsorgan zur Bewerbung ausgeschrieben.
- Die Veranstalter werden von der Kommission Technik spätestens im zweiten Jahr vor der Durchführung bestimmt.
- Die Kommission Technik und der Veranstalter vereinbaren das Wesentliche zum Wettkampf schriftlich.
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Kategorie: 3. Abschnitt: Veranstalter