Art. 18 Veranstalter von Regionalen OL


  1. Wer einen Regionalen OL durchführen will, hat die Bewerbung bis Ende Juni des Vorjahres an die zuständige regionale Koordinationsstelle zu richten.
  2. Die Bewerbung enthält im Minimum Name und Datum des OL, Veranstalter, Laufgebiet, Form und Kategorienangebot.
  3. Die Kommission Technik entscheidet:
    a)    welche OL als Regionale OL gelten;
    b)    bei Terminkollisionen zwischen Veranstaltern verschiedener Regionen.

Kategorie: 3. Abschnitt: Veranstalter