Art. 23 Einsatz an Wettkämpfen


  1. Die Kommission Technik setzt einen Technischen Delegierten ein, der namentlich von der Fachgruppe Technische Delegierte bestimmt wird:
    a)    bei allen Schweizer Meisterschaften;
    b)    bei allen Nationalen OL;
    c)    bei Besonderen OL nach Rücksprache mit dem Veranstalter.
  2. Der Technische Delegierte muss spätestens ein Jahr vor dem Wettkampf bestimmt sein und mit dem Veranstalter Kontakt aufgenommen haben.
  3. Dem Technischen Delegierten werden die Spesen von der Fachgruppe Technische Delegierte vergütet.

Kategorie: 4. Abschnitt: Technischer Delegierter