Art. 24 Kompetenzen und Pflichten
In die Zuständigkeit des Technischen Delegierten fallen:
a) die Beratung des Veranstalters, insbesondere des Bahnlegers;
b) die Kontrolle, dass sich der Veranstalter an die Wettkampfordnung hält;
c) die Entscheide, die ihm gemäss Wettkampfordnung zustehen;
d) das Erstellen von Bericht und Laufdokumentation.
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Kategorie: 4. Abschnitt: Technischer Delegierter