Art. 24 Kompetenzen und Pflichten


In die Zuständigkeit des Technischen Delegierten fallen:
a)    die Beratung des Veranstalters, insbesondere des Bahnlegers;
b)    die Kontrolle, dass sich der Veranstalter an die Wettkampfordnung hält;
c)    die Entscheide, die ihm gemäss Wettkampfordnung zustehen;
d)    das Erstellen von Bericht und Laufdokumentation.
Kategorie: 4. Abschnitt: Technischer Delegierter