Art. 49 Mitgliedersperre


Ist der Veranstalter ein Verein, kann er volljährigen Mitgliedern die Teilnahme verweigern, insbesondere wenn die Durchführung des Wettkampfes gefährdet erscheint. Wer dennoch startet, wird nicht klassiert oder disqualifiziert.
Kategorie: 2. Abschnitt: Recht zur Teilnahme