Art. 51 Besonderheiten für die Kategorien HE, DE, H20 und D20


  1. Für die Teilnahme in den Kategorien HE, DE, H20 und D20 ist die Unterzeichnung der Unterstellungserklärung unter die Dopingbestimmungen von Swiss Olympic Association erforderlich.
  2. Bei Schweizer Meisterschaften sind mindestens vierzig Schweizer Läufer pro Kategorie zuzulassen.
  3. Besteht eine Teilnahmebeschränkung gemäss Art. 50, kann die Kommission Spitzensport für die Kategorien HE, DE, H20 und D20 je sechs Läufer frei bestimmen. Sie meldet die Namen der Läufer dem Veranstalter und dem Technischen Delegierten spätestens einen Monat vor dem OL.

Kategorie: 2. Abschnitt: Recht zur Teilnahme