Art. 33 Medien
- Zuletzt aktualisiert: 10.12.2013
Art. 34 Werbung
- Werbung im Zusammenhang mit einem OL ist Sache des Veranstalters.
- Bei OL mit TD kann die Kommission Technik mit dem Veranstalter besondere Vereinbarungen über die Werbung treffen.
- Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke ist verboten. Zuwiderhandelnde werden durch die Kommission Technik gebüsst.
- Zuletzt aktualisiert: 12.03.2018