Art. 69 Pflicht zur Ausschreibung
- Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung
Art. 70 Inhalt der Ausschreibung
a) Name, Form, Art, Datum, Austragungsort und Laufgebiet des OL;
b) Kategorien, Zusammensetzung von Teams;
c) Art, Name, Massstab und Stand der Laufkarte;
d) Namen des Veranstalters, Laufleiters und Bahnlegers;
e) Startgeld und allfällige Zuschläge (z.B. Transportkosten, Zustellgebühren);
f) Anmeldemodus und Meldeschluss, auch bei Laufanmeldung am Lauftag;
g) Zulässigkeit und Modus von Nachmeldungen;
h) Adresse für weitere Auskünfte mit Telefonnummer oder E-Mail-Adresse;
i) Wettkampfzentrum und Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln;
k) Zeitbedarf Wettkampfzentrum bis Start;
l) die Art, wie Startzeit und weitere Weisungen mitgeteilt werden;
m) allfällige Besonderheiten (z.B. Anwendung der Wettkampfregeln der IOF für bestimmte Kategorien, veränderte Richtzeiten, Höchstzahl von Teilnehmern, lange Anmarsch- und Rückwege, Übernachtungsmöglichkeiten, Versuchsbewilligung).
- Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung
Art. 71 Anmeldemodus
- Der Veranstalter legt Anmeldemodus und Meldeschluss fest.
- Bei OL mit TD ist der Anmeldemodus vom Technischen Delegierten zu genehmigen. Bei Verwendung eines Online-Anmeldeportales müssen die Startgelder auf ein Konto des Veranstalters oder des Verbandes Swiss Orienteering einbezahlt werden.
- Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung
Art. 72 Inhalt der Anmeldung bei Einzel-OL
- Die Anmeldung für Einzel-OL muss enthalten: Vorname und Name des Läufers, Jahrgang, Adresse, Kategorie, allfälliger Verein. Der Veranstalter kann ergänzende Angaben (z.B. SI-Card-Nummer, Art der Anreise) verlangen.
- Der Veranstalter kann inhaltlich unzulängliche Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung ist den Betroffenen rechtzeitig mitzuteilen.
- Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung
Art. 73 Inhalt der Anmeldung bei Staffel- und Team-OL
- Die Anmeldung für Staffel- und Team-OL muss enthalten: Name des Teams, Kategorie, Zustelladresse. Der Veranstalter bestimmt, bis wann die Namen, Vornamen und Jahrgänge der Teilnehmer sowie bei Staffel-OL die Zuordnung der Läufer zu den Strecken anzugeben sind. Er kann ergänzende Angaben verlangen.
- Bei den Schweizer Staffel- und Team-Meisterschaften muss der Name des Teams den Wohnort oder die Vereinszugehörigkeit aller drei teilnehmenden Läufer erkennen lassen.
- Der Veranstalter kann inhaltlich unzulängliche Anmeldungen ablehnen. Die Ablehnung ist den Betroffenen rechtzeitig mitzuteilen.
- Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung
Art. 74 Rechtzeitige Anmeldungen
- Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung
Art. 75 Nachmeldungen
- Eine Anmeldung, die nicht als rechtzeitig gemäss Art. 74 gilt, wird als Nachmeldung bezeichnet.
- Bei Schweizer Meisterschaften darf der Veranstalter keine Nachmeldungen annehmen.
- Bei Nationalen OL gibt der Veranstalter in der Ausschreibung bekannt, ob er Nachmeldungen zulässt, und bis wann, unter welchen Bedingungen und gegen welche Gebühr sie möglich sind.
- Nachmeldungen dürfen nur in der Reihenfolge ihres Eingangs und im Rahmen freier Startplätze vor allen anderen Läufern derselben Kategorie berücksichtigt werden
- Bei anderen OL entscheidet der Veranstalter frei über Nachmeldungen.
- Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung
Art. 76 Kategorienwechsel
- Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung
Art. 77 Mutationen
- Ein angemeldeter Läufer darf mit seinem Einverständnis durch einen anderen Läufer ersetzt werden, sofern der Veranstalter in den Weisungen nichts anderes festlegt.
- Bei Schweizer Einzel-Meisterschaften sind Mutationen erlaubt, ausser in den Kategorien in denen in umgekehrter
Punktelistenreihenfolge oder nach Weisung Spitzensport gestartet wird.; bei den Schweizer Staffel- und Team-Meisterschaften sind Mutationen einzelner Läufer zulässig, bei den Staffel- und Team-Meisterschaften sind Mutationen bis eine Stunde vor dem Start des Teams zulässig. - Die Mutation ist dem Veranstalter bis am 2. Tag vor dem Lauf zu melden, oder der Veranstalter gibt ein elektronisches Mutationssystem vor. Der Veranstalter kann eine Gebühr erheben.
- Kategorie: 2. Abschnitt: Ausschreibung und Anmeldung