Art. 78 OL-Karte
- Die OL-Karte ist eine topographische Karte, die für OL-Zwecke hergestellt wird und alle für den OL wichtigen Informationen enthält.
- Herstellung und Herausgabe von OL-Karten werden im Reglement „OL-Karten“ geregelt. Für deren Verwendung im Wettkampf gelten die nachstehenden Bestimmungen.
- Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte
Art. 79 Verwendung von OL-Karten
- Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte
Art. 80 Kartenmassstab an Schweizer Meisterschaften und Nationalen OL
- Bei Schweizer Meisterschaften und Nationalen OL ist der Kartenmassstab für die einzelnen Kategorien wie folgt:
a) bei Langdistanz 1:15'000 für die Kategorien H16-20, HE, HAL und D16-20, DE, DAL; alle anderen Kategorien 1:10'000;
b) bei Mitteldistanz 1:10'000;
c) bei Sprint 1:5'000 oder 1:4'000;
d) bei Staffel 1:10'000;
e) bei Nacht 1:10'000;
f) bei Team dito Langdistanz. - Die Kommission Technik kann auf Antrag des organisierenden Vereines Ausnahmen bewilligen.
- Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte
Art. 81 Weglassungen
- Für einzelne oder alle Kategorien dürfen OL-Karten mit einheitlichen Weglassungen verwendet werden.
- Bei Schweizer Meisterschaften und Nationalen OL ist dafür die Bewilligung der Kommission Technik erforderlich.
- Die Art der Weglassungen muss in der Ausschreibung und in den Weisungen angegeben werden.
- Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte
Art. 82 Korrekturen
- Unterscheiden sich die Verhältnisse im Gelände wesentlich von ihrer Darstellung auf der Laufkarte, müssen die Läufer spätestens im Wettkampfzentrum darauf hingewiesen werden.
- Auf einzelne Objekte bezogene Korrekturen müssen auf der Laufkarte eingedruckt sein oder vor dem Start abgezeichnet werden können.
- Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte
Art. 83 Rückgabe der Laufkarte
- Dem Läufer ist ein Exemplar der am OL benützten Laufkarte zuzustellen oder am Lauftag zurückzugeben, wenn er die Laufkarte unterwegs oder am Ziel abgeben musste.
- Aus besonderen Gründen kann die Kommission Technik anordnen, dass die Rückgabe der Laufkarten zu unterbleiben hat.
- Kategorie: 3. Abschnitt: Laufkarte