Art. 91 Grundsatz
- Zuletzt aktualisiert: 10.12.2013
Art. 92 Besonderheiten
- Bei OL mit TD sowie bei OL in abgelegenem oder gefährlichem Gelände muss
a) ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung stehen und
b) der Notfallarzt vorgängig über den OL informiert werden. - Der Standort des Sanitätspersonals ist in den Weisungen und wo möglich auf der Laufkarte anzugeben.
- Zuletzt aktualisiert: 24.06.2014