Art. 111 Startplatz

  1. Der Startplatz ist so einzurichten, dass noch nicht gestarteten Läufern keine Informationen über die Laufanlage zugänglich sind.
  2. Der Veranstalter kann einen Vorstart einrichten. Er legt fest, ab wann der Läufer den Vorstart passieren darf.
  3. Der Veranstalter bestimmt, wo der Läufer seinen Wettkampf beginnt (auf der Startlinie, bei der elektronischen Starteinheit oder am Ort des Kartenbezugs).

Art. 112 Startpunkt

  1. Der Startpunkt befindet sich auf der Startlinie oder am Ende einer allfälligen Pflichtstrecke nach dem Start.
  2. Befindet sich der Startpunkt nicht auf der Startlinie, wird er im Gelände mit einer Postenmarkierung ohne Kontrollvorrichtung versehen.

Art. 113 Wettkampfzeit

  1. Die Wettkampfzeit darf der offiziellen Schweizer Zeit nicht vorgehen.
  2. Am Vorstart und am Start muss die Wettkampfzeit für die Läufer leicht erkennbar sein.

Art. 114 Startzeit

  1. Bei allen Startformen, ausser Staffelwettkämpfen, hat der Veranstalter die startenden Läufer elektronisch zu registrieren.
  2. Der Läufer löst entweder seine Startzeit gemäss Weisung des Veranstalters selbst aus. Oder er absolviert gemäss Startliste den Start-Line-Check und startet auf das Startsignal hin.

Art. 115 Frühstart

  1. Startet der Läufer aus eigenem Verschulden zu früh, wird er nicht klassiert oder disqualifiziert.
  2. Startet der Läufer wegen eines Fehlers des Veranstalters zu früh, wird seine Laufzeit auf Grund der tatsächlichen Startzeit berechnet.

Art. 116 Verspäteter Start

  1. Wer zu spät am Start erscheint, kann gemäss Weisung des Veranstalters sofort starten. Die Laufzeit wird auf Grund der Startliste berechnet.
  2. Weist der Läufer nach dem Lauf gegenüber dem Veranstalter Fremdverschulden oder höhere Gewalt nach, wird die Laufzeit aufgrund der effektiven Startzeit berechnet.

Art. 117 Besonderheiten bei Schweizer Staffel- und Team-Meisterschaften

  1. Bei Schweizer Staffel- und Team-Meisterschaften werden falsch zusammengesetzte Teams nicht zum Start zugelassen.
  2. Bei der Schweizer Staffel-Meisterschaft hat die Nichtklassierung oder Disqualifikation eines Läufers zur Folge, dass noch nicht gestartete Läufer dieses Teams in den Massenstart verwiesen werden.