Art. 118 Begriff
- Als Posten wird ein Punkt im Gelände bezeichnet, der mit einer Postenmarkierung versehen und an Hand der Laufkarte bestimmbar ist.
- Für jeden Posten muss die Situation im Gelände mit ihrer Darstellung auf Laufkarte und Postenbeschreibung übereinstimmen.
- Kategorie: 7. Abschnitt: Posten
Art. 118bis Minimalabstand zwischen Posten
- Bei OL mit TD beträgt der Minimalabstand zwischen Posten
a) 30 m bei Verwendung des Kartenmassstabes 1:5000 (exklusiv) und kleiner;
b) 15 m bei Verwendung des Kartenmassstabes 1:5000 (inklusiv) und grösser. - Befinden sich bei OL mit TD zwei benachbarte Posten bei analogen Postenobjekten, vergrössert sich der Minimalabstand auf
a) 60 m bei Verwendung des Kartenmassstabes 1:5000 (exklusiv) und kleiner;
b) 30 m bei Verwendung des Kartenmassstabes 1:5000 (inklusiv) und grösser.
- Kategorie: 7. Abschnitt: Posten
Art. 119 Markierung
- Die Postenmarkierung besteht aus Postenschirm, Kennzahl und Kontrollvorrichtung gemäss Anhang 4.
- Bei Nacht-OL muss die Markierung aus jeder Richtung einfallendes Licht reflektieren. Ausnahmsweise kann der Posten beleuchtet sein.
- Kategorie: 7. Abschnitt: Posten
Art. 120 Kennzahl und Kontrollvorrichtung
- Kategorie: 7. Abschnitt: Posten
Art. 121 Vormarkierung
- Kategorie: 7. Abschnitt: Posten
Art. 122 Nebenfunktionen
a) Kontrolle der Postenquittungen;
b) Kontrolle der Vollzähligkeit gemäss Art. 10 Abs. 2;
c) Wechsel der Laufkarte;
d) Anfang oder Ende einer Pflichtstrecke;
e) Verpflegungsstelle;
f) Medien- oder Zuschauerposten;
g) Messen der Zwischenzeit.
- Kategorie: 7. Abschnitt: Posten
Art. 123 Postenbesatzung
- Postenbesatzungen verhalten sich unauffällig und verändern ihren Standort während des Wettkampfes nicht.
- Sie dürfen den Läufern weder Auskünfte geben noch sie sonstwie beeinflussen; ausgenommen ist die Leistung erster Hilfe.
- Kategorie: 7. Abschnitt: Posten
Art. 124 Verpflegung
- Verpflegungsstellen bei Posten sind auf der Postenbeschreibung, die übrigen auf der Laufkarte anzugeben. Die Art der Verpflegung wird in den Weisungen erläutert.
- Bei OL mit TD ist auf Anordnung des Technischen Delegierten mindestens Trinkwasser anzubieten.
- Kategorie: 7. Abschnitt: Posten