Art. 149 Grundsatz

Es steht dem Veranstalter frei, Auszeichnungen oder Preise an Läufer abzugeben.

Art. 150 Schweizer Meisterschaften

  1. Bei Schweizer Meisterschaften werden die offiziellen Titel des SOLV vergeben, sofern in der betreffenden Kategorie wenigstens sechs auszeichnungsberechtigte Läufer oder Teams gestartet sind.
  2. Titel- und auszeichnungsberechtigt sind nur Schweizer und aus Schweizern zusammengesetzte Teams. Den Schweizern gleichgestellt sind Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Schweiz wohnen.
  3. Titel und Auszeichnungen sind für die folgenden Kategorien vorgesehen:

    Kategorie Kurzform Titel für den Sieger Auszeichnung des SOLV für die Ränge 1-3
    Herren Elite HE Schweizer Meister Medaillen
    Damen Elite DE Schweizer Meisterin Medaillen
    Junioren 20 H20 *) Juniorenmeister Medaillen
    Juniorinnen 20 D20 *) Juniorenmeisterin Medaillen
    Junioren 18, Juniorinnen 18 und
    jüngere
    bis
    Knaben 10, Mädchen 10
    H/D 18
    H/D 16
    H/D 14
    H/D 12 *)
    H/D 10 *)
    Keine Medaillen
    *) gemäss Art. 42
  4.     Das Verbandssekretariat besorgt die Medaillen des SOLV.