Art. 157 Zweck
- Die Rechtspflege bezweckt die rechtmässige Anwendung der Bestimmungen der Wettkampfordnung.
- Die Überprüfung der Rechtmässigkeit erfolgt auf Beschwerde hin.
- Kategorie: 1. Abschnitt: Zweck und Zuständigkeit
Art. 158 Beschwerdeinstanzen
- Beschwerdeinstanz ist das Schiedsgericht oder die Kommission Technik. Das Nähere regeln Art. 171 ff. und Art. 174 ff.
- Die Beschwerdeinstanzen sind zur beförderlichen Behandlung der Beschwerde verpflichtet.
- Kategorie: 1. Abschnitt: Zweck und Zuständigkeit