Art. 91 Grundsatz

Am Ziel und im Wettkampfzentrum müssen Sanitätsmaterial für die Behandlung kleinerer Verletzungen sowie die Telefonnummern des Notfallarztes und eines Rettungsdienstes verfügbar sein.

Art. 92 Besonderheiten

  1. Bei OL mit TD sowie bei OL in abgelegenem oder gefährlichem Gelände muss
    a)    ausgebildetes Sanitätspersonal zur Verfügung stehen und
    b)    der Notfallarzt vorgängig über den OL informiert werden.
  2. Der Standort des Sanitätspersonals ist in den Weisungen und wo möglich auf der Laufkarte anzugeben.