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Wettkampf Ordnung
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Art. 91 Grundsatz
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Am Ziel und im Wettkampfzentrum müssen Sanitätsmaterial für die Behandlung kleinerer Verletzungen sowie die Telefonnummern des Notfallarztes und eines Rettungsdienstes verfügbar sein.
Kategorie:
6. Abschnitt: Sanität
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