Art. 114 Startzeit
- Bei allen Startformen, ausser Staffelwettkämpfen, hat der Veranstalter die startenden Läufer elektronisch zu registrieren.
- Der Läufer löst entweder seine Startzeit gemäss Weisung des Veranstalters selbst aus. Oder er absolviert gemäss Startliste den Start-Line-Check und startet auf das Startsignal hin.
- Kategorie: 6. Abschnitt: Start