Art. 115 Frühstart
- Startet der Läufer aus eigenem Verschulden zu früh, wird er nicht klassiert oder disqualifiziert.
- Startet der Läufer wegen eines Fehlers des Veranstalters zu früh, wird seine Laufzeit auf Grund der tatsächlichen Startzeit berechnet.
- Kategorie: 6. Abschnitt: Start