Art. 154 Annullierung
- Ein Lauf kann nachträglich für alle oder einzelne Kategorien vom Schiedsgericht annulliert werden. Eine Rangliste wird nicht erstellt.
- Gründe für eine Annullierung sind:
a) Mängel in der Durchführung oder irreguläre Verhältnisse, welche sich auf die Resultate erheblich ausgewirkt haben, oder
b) die unverschuldete Verhinderung einer erheblichen Anzahl Läufer an der Teilnahme.