Art. 175 Zusammensetzung
Die Kommission Technik setzt drei Mitglieder für Untersuchung und Entscheid ein. Die Mitglieder bestimmen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.
- Kategorie: 4. Abschnitt: Kommission Technik
Die Kommission Technik setzt drei Mitglieder für Untersuchung und Entscheid ein. Die Mitglieder bestimmen aus ihrer Mitte den Vorsitzenden.