Art. 8 OL mit Gesamtwertung


  1. Bei OL mit Gesamtwertung wird aus mehreren OL gemäss Art. 6 eine Schluss-rangliste erstellt.
  2. Die OL können an einem Tag oder an mehreren Tagen stattfinden.
  3. Der Veranstalter legt die Kriterien für die Gesamtwertung fest.