Art. 36 Startgeld
- Der Veranstalter legt das Startgeld und allfällige Gebühren für Nachmeldungen gemäss Art. 75 Abs. 3 und Mutationen gemäss Art. 77 Abs. 3 fest. Bei OL mit TD ist die Zustimmung des Technischen Delegierten erforderlich.
- Das Startgeld ist dem Läufer unter Abzug der Spesen des Veranstalters zurückzuzahlen, wenn seine Anmeldung abgelehnt wird.
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