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Wettkampf Ordnung
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Art. 55 Verbotene Begleitung
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Der Läufer darf sich während des Wettkampfes nicht von Personen begleiten lassen und keine Tiere mit sich führen, ausser der Veranstalter habe dies ausdrücklich erlaubt.
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3. Abschnitt: Pflichten der Läufer
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